Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland

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Die Baugenehmigung ist in Deutschland kein einheitliches „Klick-und-fertig“-Verfahren. Zwar folgt das Genehmigungsverfahren grundsätzlich einem ähnlichen Ablauf: Zunächst prüfen Bauämter, ob das geplante Vorhaben mit den Vorgaben aus der Bauleitplanung und den öffentlich-rechtlichen Anforderungen zusammenpasst. Danach reichen Bauherr:innen einen Bauantrag ein, die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und die Vereinbarkeit mit den Regeln des Bauordnungsrechts, und erst wenn die Voraussetzungen vorliegen, erteilt die Behörde die Genehmigung. Trotz dieses gemeinsamen Grundmusters unterscheidet sich die konkrete Ausgestaltung je Bundesland. Grundlage dafür ist die Musterbauordnung (MBO), an der sich die Landesbauordnungen orientieren. In der Praxis entscheidet aber jedes Bundesland selbst, wie genau bestimmte Schritte organisiert sind und welche Details gelten – etwa beim Umfang verfahrensfreier oder genehmigungsfreier Vorhaben, bei den Anforderungen an die Bauvorlagen oder auch dabei, wer den Bauantrag bauvorlageberechtigt einreichen darf. Auch beim digitalen Antrag gibt es Unterschiede: Während einige Länder bereits digitale Portale oder elektronische Verfahrenswege anbieten, läuft die Antragstellung andernorts weiterhin in Teilen über klassische Wege. Für Bauherr:innen bedeutet das: Wer den Ablauf verstehen will, sollte nicht nur das generelle Verfahren kennen, sondern gezielt die Regeln des eigenen Bundeslands prüfen. So lässt sich früh einschätzen, welche Unterlagen benötigt werden und ob das Vorhaben genehmigungspflichtig ist. Im nächsten Schritt lohnt sich der Blick auf die „Vorfrage“: Passt das Vorhaben in den rechtlichen Rahmen vor Ort? Denn die Baugenehmigung setzt voraus, dass das Vorhaben mit dem Bebauungsplan und den sonstigen planungs- und bauordnungsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Erst wenn diese Voraussetzungen geklärt sind, wird der Bauantrag in die formale Prüfung überführt.

Landesbauordnungen im Überblick

BundeslandLandesbauordnung
Baden-WürttembergLandesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
BayernBayerische Bauordnung (BayBO)
BerlinBauordnung für Berlin (BauO Bln)
BrandenburgBrandenburgische Bauordnung (BbgBO)
BremenBremische Landesbauordnung (BremLBO)
HamburgHamburgische Bauordnung (HBauO)
HessenHessische Bauordnung (HBO)
Mecklenburg-VorpommernLandesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
NiedersachsenNiedersächsische Bauordnung (NBauO)
Nordrhein-WestfalenBauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Rheinland-PfalzLandesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
SaarlandLandesbauordnung Saarland (LBO)
SachsenSächsische Bauordnung (SächsBO)
Sachsen-AnhaltBauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Schleswig-HolsteinLandesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO)
ThüringenThüringer Bauordnung (ThürBO)

Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.

Bauantrag stellen in Schwerte

Zuständig ist das Bauaufsichtsamt in Schwerte. Bauanträge werden landeseinheitlich über das Bauportal NRW eingereicht.

Zum Bauportal NRW

Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.

Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen sollten Bauherren vor allem klären, ob ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder als verfahrensfrei gilt. Das ist nicht nur eine Frage des Bauvorhabens selbst, sondern auch davon, wie es im konkreten Umfeld umgesetzt wird und welche Anforderungen die zuständige Stelle prüft. Auch wenn keine Baugenehmigung nötig ist, können dennoch Pflichten bestehen, etwa bei der Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorgaben und bei der richtigen Ausführung. Wer frühzeitig die zuständige Behörde einbezieht, vermeidet spätere Nachfragen.

Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.

Bauunternehmen und Architekten finden

Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Schwerte.

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Quellen & Redaktion

Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.




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